Brief vom Netzbetreiber erhalten – was jetzt?
Post vom Netzbetreiber? Was im Schreiben steht, welche Frist gilt und wie Sie den Sicherheitsnachweis einfach erledigen.
Ein Schreiben von CKW, ewl oder einem anderen Netzbetreiber, darin die Aufforderung, einen Sicherheitsnachweis einzureichen: Viele Eigentümer erhalten diesen Brief nur alle 20 Jahre und wissen nicht recht, was zu tun ist. Der Ablauf ist einfach. Hier erklären wir ihn Schritt für Schritt.
Warum Sie den Brief erhalten
Elektrische Installationen müssen in festen Abständen kontrolliert werden. Bei Wohnbauten sind es in der Regel 20 Jahre, bei Gewerbe und Landwirtschaft oft 10 oder 5 Jahre. Der Netzbetreiber überwacht diese Fristen. Mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode fordert er Sie schriftlich auf, bis zum Ende der Periode einen neuen Sicherheitsnachweis einzureichen. Welche Perioden es gibt, lesen Sie unter Kontrollperioden im Überblick.
Schritt 1: Schreiben genau lesen
Achten Sie im Schreiben vor allem auf:
- die Frist: bis wann der Sicherheitsnachweis beim Netzbetreiber eingereicht sein muss
- die Adresse der Installation: bei mehreren Liegenschaften oder Wohnungen, welche gemeint ist
- die betroffenen Zähler: pro Zählerstromkreis braucht es einen eigenen Sicherheitsnachweis
Wohnen Sie zur Miete und haben den Brief erhalten, geben Sie ihn an Ihre Vermieterschaft oder Verwaltung weiter. Verantwortlich ist der Eigentümer der Installation.
Schritt 2: Kontrollorgan wählen
Der Netzbetreiber verlangt den Nachweis, die Kontrolle selbst beauftragen Sie. Sie wählen ein unabhängiges Kontrollorgan mit Kontrollbewilligung des ESTI frei. Unabhängig heisst: Wer an Planung, Erstellung oder Änderung Ihrer Installation beteiligt war, darf sie nicht kontrollieren. Ob ein Betrieb eine Kontrollbewilligung hat, sehen Sie im öffentlichen Verzeichnis des ESTI.
Holen Sie eine Offerte ein und achten Sie darauf, was inbegriffen ist: Anfahrt, Messungen, Mess- und Prüfprotokoll, Sicherheitsnachweis und Einreichung beim Netzbetreiber. Was den Preis beeinflusst, erklären wir unter Was den Preis einer Elektrokontrolle bestimmt.
Schritt 3: Termin frühzeitig vereinbaren
Planen Sie den Termin nicht auf die letzten Wochen. Werden Mängel festgestellt, braucht es Zeit, um sie von einem Elektroinstallateur beheben zu lassen. Erst danach kann der Sicherheitsnachweis abgeschlossen werden. Wie Sie sich auf den Termin vorbereiten, lesen Sie unter Vorbereitung auf die Elektrokontrolle.
Schritt 4: Kontrolle vor Ort
Wir prüfen die Installation mit Sichtprüfung und Messungen, beim Einfamilienhaus in der Regel in 1–2 Stunden. Rechnen Sie mit kurzen Stromunterbrüchen, etwa beim Prüfen der Fehlerstrom-Schutzschalter. Den Ablauf im Detail beschreiben wir unter Ablauf einer Elektrokontrolle.
Schritt 5: Mängel beheben lassen
Ist alles in Ordnung, entfällt dieser Schritt. Andernfalls erhalten Sie einen Kontrollbericht. Die Mängel lässt der Eigentümer durch einen Elektroinstallateur seiner Wahl beheben. Was die Punkte bedeuten, erklären wir unter Elektrokontrolle nicht bestanden.
Schritt 6: Sicherheitsnachweis einreichen
Am Ende steht der Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll. Wir reichen beides beim Netzbetreiber ein, die Einreichung ist im Preis inbegriffen. Sie erhalten die Dokumente ebenfalls. Damit ist die Aufforderung erledigt.
Was, wenn die Frist knapp wird?
Melden Sie sich frühzeitig beim Netzbetreiber, wenn Sie die Frist nicht einhalten können. Die Frist kann höchstens bis ein Jahr nach Ablauf der Kontrollperiode verlängert werden. Bleibt der Nachweis trotz zweimaliger Mahnung aus, übergibt der Netzbetreiber die Sache dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI.
Fazit
Der Brief vom Netzbetreiber ist kein Grund zur Sorge, sondern eine Erinnerung an eine gesetzliche Pflicht. Wählen Sie ein unabhängiges Kontrollorgan, vereinbaren Sie früh einen Termin und planen Sie Zeit für allfällige Mängel ein. Senden Sie uns ein Foto des Schreibens: Für die periodische Elektrokontrolle nennen wir Ihnen innert 24 Stunden den Festpreis.
Periodische Elektrokontrolle · Einfamilienhaus CHF 350.–
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