
Schluss- und Abnahmekontrollen
Die Abnahmekontrolle ist eine unabhängige Prüfung elektrischer Installationen, die nach der Fertigstellung durchgeführt wird. Sie stellt sicher, dass die Anlage den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht und keine Gefahren birgt.
Diese Kontrolle erfolgt durch neutrale Fachstellen und ergänzt die Schlusskontrolle des Installateurs. So wird ein Höchstmaß an Qualität und Sicherheit gewährleistet.
Betriebsinterne Schlusskontrolle
Die Schlusskontrolle ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung,
die vor der Übergabe einer elektrischen Installation an den Eigentümer durchgeführt wird.
Wer führt sie durch?
Eine fachkundige Person (z. B. Elektro-Sicherheitsberater oder Projektleiter) oder
der Ersteller der Installation selbst, sofern dieser über die erforderliche Kontrollbewilligung verfügt.
Ziel der Kontrolle:
Sicherstellen, dass die Installation den Anforderungen
der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und den Sicherheitsstandards entspricht.
Ergebnis:
Die Ergebnisse der Schlusskontrolle werden in einem Sicherheitsnachweis dokumentiert.
Unabhängige Abnahmekontrolle
Die Abnahmekontrolle erfolgt nach der Schlusskontrolle und wird von einem
unabhängigen Kontrollorgan oder einer akkreditierten Inspektionsstelle durchgeführt.
Wann ist sie erforderlich?
Für Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren
muss die Abnahmekontrolle innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe erfolgen.
Unabhängigkeit:
Die Kontrolle darf nicht von Personen durchgeführt werden, die an der Planung,
Erstellung oder Änderung der Installation beteiligt waren.
-
Prüfung der Dokumentation:
Der Sicherheitsnachweis und das Mess- und Prüfprotokoll der Installation werden überprüft. -
Vor-Ort-Kontrolle:
wie Schutzmaßnahmen, Leitungen und Isolationswerte.Sichtprüfung und Messungen wichtiger Parameter -
Mängelbehebung:
Werden gefährliche Mängel festgestellt, muss der Ersteller die Installation korrigieren und ein neuer Sicherheitsnachweis vorgelegt werden. Anschließend erfolgt eine erneute Kontrolle.
Bedeutung des Vier-Augen-Prinzips
Die Schluss- und Abnahmekontrolle müssen von unterschiedlichen Fachpersonen oder Betrieben durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine strafbare Pflichtverletzung dar,
die vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) gemeldet und geahndet wird.
Fazit
Die Kombination aus Schluss- und Abnahmekontrolle gewährleistet höchste Sicherheitsstandards für elektrische Installationen. Die klare Trennung der Zuständigkeiten schützt Personen und Sachwerte und stellt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher.