Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TI Energie GmbH
Stand: 01.11.2024
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1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der TI Energie GmbH (nachfolgend „TI Energie“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) für sämtliche Dienstleistungen und Produkte, sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
1.2 Durch die Annahme einer Offerte, die Erteilung eines Auftrags oder die Nutzung von Dienstleistungen der TI Energie akzeptiert der Kunde diese AGB.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die TI Energie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Ergänzend gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
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2. Vertragsschluss und Offerten
2.1 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme der Offerte oder die Erteilung eines schriftlichen oder mündlichen Auftrags zustande.
2.2 Offerten der TI Energie sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.3 Die TI Energie behält sich vor, bei unvorhergesehenem Mehraufwand die Offerte entsprechend anzupassen. Der Kunde wird in diesem Fall rechtzeitig informiert.
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3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Rechnungen der TI Energie sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
3.3 Reklamationen zu Rechnungen müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich bei der TI Energie eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als akzeptiert.
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4. Zahlungsverzug
4.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird ein Verzugszins von 5 % p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung erhoben.
4.2 Die TI Energie ist berechtigt, bei ausstehender Zahlung die Leistungserbringung auszusetzen oder die Ausstellung des Sicherheitsnachweises zurückzuhalten.
4.3 Bleibt die Zahlung trotz schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von 30 Kalendertagen aus, kann die TI Energie den Vertrag fristlos kündigen.
4.4 Für das Inkasso kann die TI Energie Dritte beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
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5. Kontrollbericht und Zusatzleistungen
5.1 Werden bei einer Kontrolle Mängel festgestellt, wird ein Kontrollbericht erstellt und dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
5.2 Zusatzleistungen wie Spezialmessungen (z. B. Erdungs- oder Oberwellenmessungen) sowie notwendige Materialien oder Schutzkleidung (z. B. für Asbest-Verteilungen) werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
5.3 Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Montag bis Freitag, 08:00–17:00 Uhr) unterliegen Zuschlägen gemäß den geltenden Tarifen.
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6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Kontrolle relevanten Räume und Anlagen zugänglich sind.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, empfindliche Geräte wie Computer, Alarmsysteme oder Kühlgeräte vor der Kontrolle vom Netz zu trennen.
6.3 Der Kunde haftet für Schäden oder Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung oder unvollständige Informationen entstehen.
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7. Haftung
7.1 Die TI Energie haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
7.2 Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Nutzungsverluste ist ausgeschlossen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, nach der Kontrolle alle Elektrogeräte auf ihre einwandfreie Funktion zu überprüfen. Schäden, die durch unterlassene Funktionsprüfung entstehen, liegen in der Verantwortung des Kunden.
7.4 Während der Arbeiten können Stromunterbrechungen auftreten. Die TI Energie übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch diese Unterbrechungen entstehen.
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8. Terminverschiebungen und Stornierungen
8.1 Terminverschiebungen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.
8.2 Bei nicht rechtzeitig mitgeteilten Verschiebungen oder Stornierungen behält sich die TI Energie vor, eine Umtriebsgebühr in Rechnung zu stellen.
8.3 Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten bei Stornierungen werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.
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9. Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutzerklärung. Der Kunde erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen des Auftrags einverstanden.
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10. Vertragsdauer und Kündigung
10.1 Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Auftrags und endet mit der vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
10.2 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz schriftlicher Nachfrist von mindestens 30 Kalendertagen in schwerwiegender Weise verletzt.
10.3 Die TI Energie ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird oder ein Konkursverfahren eröffnet wird.
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11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Es gilt ausschließlich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
11.2 Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz.
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12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.