Elektrokontrolle nicht bestanden: Was passiert bei festgestellten Mängeln?
Mängel sind bei Elektrokontrollen häufig. Wer sie behebt, welche Fristen gelten, wann der Strom abgeschaltet wird und wie es zum Sicherheitsnachweis kommt.

Viele Eigentümer sind unsicher, was passiert, wenn bei der Elektrokontrolle Mängel festgestellt werden. Muss sofort gehandelt werden? Wird der Strom abgestellt? Und wer behebt die Mängel? Die gute Nachricht: Der Ablauf ist klar geregelt.
Mängel sind keine Seltenheit
Bei der Kontrolle prüfen wir unter anderem die Schutzmassnahmen gegen elektrischen Schlag, die Funktion der FI-Schutzschalter, den Zustand von Leitungen, Steckdosen und Verteilungen sowie Erdung und Potentialausgleich. Gerade bei älteren Installationen finden wir oft Punkte, die den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen. Eine Übersicht finden Sie unter Häufige Mängel.
Der Kontrollbericht
Alle festgestellten Mängel halten wir in einem Kontrollbericht fest. Er beschreibt jeden Mangel, ordnet ihn ein und zeigt, was zu tun ist. Wir besprechen den Bericht mit Ihnen, damit Sie wissen, was dringend ist.
Wer behebt die Mängel?
Verantwortlich ist der Eigentümer der Installation. Er muss Mängel unverzüglich beheben lassen, und zwar durch einen Elektroinstallateur mit Installationsbewilligung. Wir als unabhängiges Kontrollorgan beheben keine Mängel, denn Kontrolle und Installation sind getrennt. Den Installateur wählen Sie frei.
Wann wird der Strom abgeschaltet?
Nur bei unmittelbarer und erheblicher Gefahr. In diesem Fall muss das Kontrollorgan die Stromzufuhr zum gefährlichen Teil der Installation sofort unterbrechen. Das betrifft in der Regel nur einzelne Stromkreise, nicht das ganze Haus. Bei den meisten Mängeln ist das nicht nötig.
Wie geht es nach der Behebung weiter?
Hat der Elektroinstallateur die Mängel behoben, bestätigt er dies. Je nach Art der Mängel ist eine Nachkontrolle vor Ort nötig. Danach schliessen wir den Sicherheitsnachweis ab und reichen ihn beim Netzbetreiber ein. Da dies vor Ablauf der Frist geschehen muss, lohnt es sich, die Kontrolle frühzeitig zu beauftragen.
Was passiert, wenn Mängel nicht behoben werden?
Wird der Sicherheitsnachweis nicht rechtzeitig eingereicht, kann der Netzbetreiber die Frist um höchstens ein Jahr verlängern. Bleibt der Nachweis trotz zweimaliger Mahnung aus oder werden Mängel nicht fristgerecht behoben, übergibt der Netzbetreiber die Durchsetzung dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI. Dieses setzt eine letzte Frist und kann danach die Behebung auf Kosten des Eigentümers anordnen oder die Stromzufuhr der betroffenen Anlageteile unterbrechen lassen.
So weit muss es nicht kommen. In der Praxis lassen sich Mängel meist rasch beheben.
Fazit
Mängel bei einer Elektrokontrolle sind nichts Ungewöhnliches. Sie zeigen, wo Ihre Installation verbessert werden muss. Wer sie rasch beheben lässt, schützt Bewohner und Gebäude und erhält ohne Umwege den Sicherheitsnachweis.
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