Elektrokontrolle bei Handänderung: Wer zahlt?

Haus verkaufen: Wann es einen neuen Sicherheitsnachweis braucht, wer zahlt und was in den Kaufvertrag gehört.

Timur Ilkhan, Geschäftsführer · · 3 Min. Lesezeit

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, stösst früher oder später auf die Elektrokontrolle. Die häufigste Frage dazu: Wer bezahlt sie, Verkäufer oder Käufer? Die kurze Antwort: Die Verordnung legt fest, dass kontrolliert wird, aber nicht, wer bezahlt. Das regeln die Parteien selbst.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Kaufvertrag ist Ihre Urkundsperson oder eine Rechtsfachperson die richtige Ansprechstelle.

Wann braucht es bei einer Handänderung eine Kontrolle?

Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) schreibt vor: Installationen mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren müssen bei jeder Handänderung kontrolliert werden, wenn die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt. Das betrifft die meisten Einfamilienhäuser und Wohnungen, aber auch Bürogebäude, Werkstätten oder landwirtschaftliche Betriebe.

Liegt die letzte Kontrolle weniger als fünf Jahre zurück, braucht es keine neue. Ein Blick auf das Datum des letzten Sicherheitsnachweises zeigt Ihnen, ob die Regel greift.

Kommt ein Brief vom Netzbetreiber?

Verlassen Sie sich nicht darauf. Die Netzbetreiber fordern die Eigentümer vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf. Für die Kontrolle bei einer Handänderung sollten Sie aber nicht auf ein Schreiben warten: Laut dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI ist stets der Eigentümer allein dafür verantwortlich, dass die Fristen eingehalten werden. Prüfen Sie deshalb beim Verkauf selbst, ob die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt.

Haben Sie Ihre Liegenschaft bereits verkauft und erhalten trotzdem eine Aufforderung, melden Sie dem Netzbetreiber, dass Sie nicht mehr Eigentümer sind.

Wer bezahlt die Kontrolle?

Die NIV nimmt den Eigentümer der Installation in die Pflicht, sagt aber nicht, ob beim Verkauf der bisherige oder der neue Eigentümer die Kontrolle bezahlt. Darum gibt es keine allgemeingültige Antwort. Verkäufer und Käufer halten es im Kaufvertrag fest. Wir stellen die Rechnung der Partei, die uns beauftragt.

Möglich sind verschiedene Lösungen, zum Beispiel:

  • Die Verkäuferschaft lässt vor der Beurkundung kontrollieren und übergibt den Sicherheitsnachweis mit dem Objekt.
  • Die Käuferschaft lässt nach der Übergabe kontrollieren.
  • Die Parteien teilen die Kosten.

Und wer bezahlt die Behebung von Mängeln?

Werden Mängel festgestellt, muss sie ein Elektroinstallateur beheben. Je nach Zustand der Installation kann das mehr kosten als die Kontrolle selbst. Auch hier gilt: Wie Verkäufer und Käufer damit umgehen, gehört in den Kaufvertrag. Was Mängel bedeuten, lesen Sie unter Elektrokontrolle nicht bestanden.

Warum eine Kontrolle vor der Beurkundung hilft

Liegt der Sicherheitsnachweis vor der Beurkundung vor, wissen beide Seiten, woran sie sind. Allfällige Mängel sind bekannt und können bei den Verhandlungen berücksichtigt werden. Die Verkäuferschaft vermeidet Überraschungen, die Käuferschaft erhält eine geprüfte Installation. Planen Sie die Kontrolle deshalb einige Wochen vor der Beurkundung ein.

Was in den Kaufvertrag gehört

Klären Sie mit Ihrer Urkundsperson insbesondere:

  • wer die Elektrokontrolle beauftragt und bezahlt
  • bis wann der Sicherheitsnachweis vorliegen muss
  • wer allfällige Mängel beheben lässt und bezahlt

Nach der Kontrolle erhalten Sie immer den Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll, und wir reichen beides beim Netzbetreiber ein. Diese Dokumente geben Sie an die Käuferschaft weiter. Einen zusätzlichen Sicherheitsnachweis braucht es dafür nicht.

Fazit

Bei einer Handänderung braucht es eine Elektrokontrolle, wenn die letzte Elektrokontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt. Wer sie bezahlt, regelt nicht die Verordnung, sondern der Kaufvertrag. Wer früh kontrollieren lässt, verhandelt mit klaren Fakten. Wir übernehmen die Elektrokontrolle beim Hausverkauf rechtzeitig vor der Übergabe.

Elektrokontrolle beim Hausverkauf · Einfamilienhaus CHF 350.–

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Quellen