Elektrokontrolle in der Landwirtschaft: Wohnhaus, Scheune, Kontrollperiode
Kontrollperiode, Scheune, Stall und Nebengebäude: was bei der Elektrokontrolle auf dem Hof gilt und was sie kostet.
Auf einem Bauernhof steckt viel Elektrotechnik: im Wohnhaus, im Stall, in der Scheune, in Werkstatt und Nebengebäuden, oft auch eine PV-Anlage auf dem Dach. Die Bedingungen sind rauer als in einem Wohnhaus. Darum gelten für landwirtschaftliche Betriebe kürzere Kontrollperioden.
Welche Kontrollperiode gilt?
Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) schreibt für elektrische Installationen in landwirtschaftlichen Betrieben eine Kontrolle alle zehn Jahre vor. Für Wohnbauten gilt in der Regel eine Periode von 20 Jahren. Welche Periode für das Wohnhaus auf einem Hof gilt, ist unterschiedlich: Das legt der Netzbetreiber fest, der die Kontrollperioden aller Installationen in seinem Verzeichnis führt. Sie finden die Periode im Schreiben des Netzbetreibers und auf Ihrem letzten Sicherheitsnachweis.
Eine PV-Anlage hat die gleiche Kontrollperiode wie die Installation des Gebäudes, an das sie angeschlossen ist. Mehr dazu unter Periodische Kontrolle von Photovoltaikanlagen.
Warum die Landwirtschaft häufiger kontrolliert wird
In Stall und Scheune sind elektrische Installationen stärker belastet als im Wohnhaus:
- Feuchtigkeit und Reinigung: Ställe werden oft nass gereinigt, und die Luft ist feucht.
- Staub und brennbares Material: Heu, Stroh und Futterstaub können sich auf Leuchten, Motoren und Verteilungen ablagern.
- Mechanische Beanspruchung: Maschinen, Tiere und Fahrzeuge können Leitungen und Geräte beschädigen.
- Tiere: Nagetiere können Leitungen anfressen.
Bei der Kontrolle achten wir deshalb besonders auf die Schutzart von Leuchten, Steckdosen und Verteilungen, auf den Zustand der Leitungen und auf Fehlerstromschutz, Erdung und Potentialausgleich. Welche Mängel wir allgemein häufig finden, lesen Sie unter Häufige Mängel.
Neue Installationen und Umbauten
Wird ein Stall neu gebaut oder die Installation eines Betriebsgebäudes geändert, stellt der Elektroinstallateur nach der Schlusskontrolle den Sicherheitsnachweis aus. Weil landwirtschaftliche Betriebe eine Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren haben, braucht es zusätzlich innert sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan. Das gilt auch für eine neue PV-Anlage mit Netzanschluss.
Beim Verkauf oder bei der Hofübergabe
Installationen mit 10- oder 20-jähriger Kontrollperiode müssen bei einer Handänderung kontrolliert werden, wenn die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt. Das betrifft auch landwirtschaftliche Betriebe. Mehr dazu unter Elektrokontrolle bei Handänderung: Wer zahlt?.
Was kostet die Kontrolle?
Landwirtschaftliche Betriebe kontrollieren wir nach Aufwand zu CHF 135.– pro Stunde, exkl. MWST. Wie lange die Kontrolle dauert, hängt von der Anzahl Gebäude, Verteilungen und Stromkreise ab. Als Richtwert für einen Hof mit Wohnhaus und Scheune rechnen Sie mit CHF 400.– bis 600.–. Mit der Offerte nennen wir Ihnen den voraussichtlichen Aufwand für Ihren Hof. Alle Positionen finden Sie unter Preise Landwirtschaft.
Fazit
Landwirtschaftliche Betriebe werden alle zehn Jahre kontrolliert, weil Feuchtigkeit, Staub und Beanspruchung die Installationen stärker belasten. Planen Sie die Kontrolle frühzeitig und so, dass alle Gebäude in einem Termin geprüft werden können. Für Betriebe kontrollieren wir nach Aufwand, mehr dazu unter Elektrokontrolle für Gewerbe und Industrie.
Gewerbe und Industrie · Nach Aufwand CHF 135.– pro Std.
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