Periodische Kontrolle von Photovoltaikanlagen: wann und was geprüft wird

Wie oft eine PV-Anlage kontrolliert werden muss und was wir auf der Gleich- und Wechselstromseite prüfen.

Timur Ilkhan, Geschäftsführer · · 3 Min. Lesezeit

Die Abnahmekontrolle nach dem Bau einer PV-Anlage kennen viele Eigentümer. Weniger bekannt ist, dass die Anlage danach auch periodisch kontrolliert werden muss, genau wie die übrige elektrische Installation des Gebäudes. Wann das fällig ist und was wir dabei prüfen, erklären wir hier.

Wie oft wird eine PV-Anlage kontrolliert?

Eine PV-Anlage hat keine eigene Kontrollperiode. Sie übernimmt die Periode der elektrischen Installation, an die sie angeschlossen ist. Das legt der Anhang der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) fest. Für die Praxis heisst das:

  • Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus: in der Regel alle 20 Jahre
  • Bürogebäude, Werkstatt oder landwirtschaftlicher Betrieb: alle 10 Jahre
  • Hotel, Gaststätte oder Industriebetrieb: alle 5 Jahre

Die PV-Anlage wird also zusammen mit dem Gebäude kontrolliert. Wird das Gebäude verkauft und liegt die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurück, gehört die PV-Anlage ebenfalls zur Kontrolle bei der Handänderung. Alle Perioden finden Sie unter Kontrollperioden im Überblick.

Wer fordert die Kontrolle an?

Bei Anlagen mit Netzanschluss fordert Sie der Netzbetreiber auf, rechtzeitig vor Ablauf der Periode einen neuen Sicherheitsnachweis einzureichen. Für Anlagen ohne Verbindung zum Netz, sogenannte Inselanlagen, ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI zuständig.

Was wir bei der periodischen Kontrolle prüfen

Eine PV-Anlage arbeitet auf dem Dach mit Gleichstrom und speist über den Wechselrichter Wechselstrom ins Hausnetz. Wir kontrollieren deshalb beide Seiten:

  • Gleichstromseite: Zustand von Modulanschlüssen, Steckverbindungen und Leitungen, soweit zugänglich, sowie Messungen an den Strängen mit einem PV-Messgerät
  • Wechselrichter und Schutzorgane: Anschluss, Absicherung und Trennstellen
  • Wechselstromseite: Anschluss an die Verteilung, Schutzmassnahmen und Messungen wie bei der übrigen Installation
  • Erdung und Potentialausgleich: besonders wichtig bei Anlagen auf Metalldächern oder mit Metallgestellen
  • Batteriespeicher, falls vorhanden

Schlecht ausgeführte oder gealterte Steckverbindungen können Lichtbögen verursachen, die auf der Gleichstromseite schwer zu löschen sind. Mehr zum Thema unter Erdung und Potentialausgleich.

Wann braucht es eine neue Abnahmekontrolle?

Wird die Anlage erweitert oder ein Batteriespeicher ergänzt, wartet man nicht auf die nächste periodische Kontrolle. Für Energieerzeugungsanlagen mit Netzanschluss verlangt die NIV nach der Übernahme vom Ersteller innert sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan. Wie die Abnahme abläuft, lesen Sie auf der Seite PV-Abnahme und Pronovo-Beglaubigung.

Was kostet die periodische Kontrolle einer PV-Anlage?

Bei einer periodischen Kontrolle des Gebäudes verrechnen wir für eine PV-Anlage bis 30 kWp einen Mehraufwand von CHF 150.– zum Preis der übrigen Kontrolle. Grössere Anlagen kontrollieren wir nach Aufwand zu CHF 135.– pro Stunde. Alle Preise exkl. MWST, die vollständige Liste finden Sie unter Preise.

Fazit

Ihre PV-Anlage wird zusammen mit dem Gebäude periodisch kontrolliert, beim Wohnhaus in der Regel alle 20 Jahre. Wir prüfen dabei Gleich- und Wechselstromseite mit eigenen Messungen und stellen den Sicherheitsnachweis aus. Für Neuanlagen und Erweiterungen übernehmen wir die Abnahmekontrolle der PV-Anlage und die Beglaubigung bei Pronovo.

PV-Abnahme und Beglaubigung · PV-Anlage bis 30 kWp CHF 300.–

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Quellen