Pronovo-Beglaubigung: Ablauf und Unterlagen

Pronovo-Beglaubigung: Wann sie nötig ist, wer beglaubigen darf, welche Frist gilt und was Sie bereithalten.

Timur Ilkhan, Geschäftsführer · · 5 Min. Lesezeit

Wer eine PV-Anlage baut, hört früher oder später von der Beglaubigung für Pronovo. Was wird da beglaubigt, wer darf das, und bis wann muss es erledigt sein? Wir führen die Beglaubigung als unabhängiges Kontrollorgan regelmässig durch, oft im selben Termin wie die Abnahmekontrolle.

Was ist die Pronovo-Beglaubigung?

Pronovo betreibt das Herkunftsnachweissystem für Strom. Darin werden Produktionsanlagen erfasst, damit für den erzeugten Strom Herkunftsnachweise ausgestellt werden können. Die Anlagedaten, etwa Leistung, Module, Wechselrichter und Messstelle, müssen vor Ort erhoben und von einer berechtigten Stelle bestätigt werden. Diese Bestätigung ist die Beglaubigung.

Wann ist sie Pflicht?

In zwei Fällen braucht Ihre PV-Anlage eine Beglaubigung:

  • Erfassungspflicht: Laut Pronovo müssen Betreiber von Stromproduktionsanlagen mit einer wechselstromseitigen Nennleistung von über 30 kVA ihre Anlage im Herkunftsnachweissystem erfassen lassen. Die erfassten Anlagedaten müssen beglaubigt sein.
  • Einmalvergütung: Wer für seine Anlage die Einmalvergütung beantragt, braucht die Beglaubigung unabhängig von der Grösse, also auch bei kleinen Anlagen auf dem Einfamilienhaus. Das Gesuch läuft über das Pronovo-Kundenportal und kann erst eingereicht werden, wenn die beglaubigende Stelle die Anlage beglaubigt hat.

Wer darf beglaubigen?

PV-Anlagen unter 100 kW dürfen neben akkreditierten Stellen auch der Netzbetreiber oder ein unabhängiges Kontrollorgan beglaubigen. Als Kontrollorgan mit Bewilligung des ESTI dürfen wir das also. Grössere Anlagen muss ein Auditor einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle beglaubigen.

Ablauf in drei Schritten

  1. Termin vereinbaren: Sie oder Ihr Installationsbetrieb wählen eine berechtigte Stelle und vereinbaren einen Termin. Am einfachsten verbinden wir die Beglaubigung mit der Abnahmekontrolle.
  2. Beglaubigung vor Ort: Wir erheben die Anlagedaten bei einer Begehung, beglaubigen sie und erfassen sie bei Pronovo. Die Beglaubigung muss spätestens im Monat nach der Inbetriebnahme bei Pronovo eingehen.
  3. Produktionsdaten: Danach übermittelt der Netzbetreiber als Betreiber der Messstelle die Produktionsdaten monatlich an Pronovo. Bei Anlagen über 30 kVA ist die automatisierte Meldung ab der Messstelle Pflicht. Klären Sie die Details mit Ihrem Netzbetreiber.

Diese Unterlagen brauchen wir für den Termin

Am wichtigsten ist die Anlagedokumentation, die Ihnen der Installationsbetrieb nach dem Bau übergibt. Swissolar verweist dafür auf die Norm EN 62446-1. Eine vollständige Anlagedokumentation enthält:

  • Systemdaten: Leistung der Anlage in kWp, Hersteller, Typ und Anzahl der Module und Wechselrichter, Datum der Installation und der Inbetriebnahme, Standort
  • Angaben zu Planer und Installateur: Firma, Ansprechperson und Kontaktdaten
  • Prinzipschema: Anzahl Module pro Strang, welcher Strang an welchem Wechselrichter angeschlossen ist, Kabel, Schutz- und Trenneinrichtungen auf der Gleich- und der Wechselstromseite, Erdung und Überspannungsschutz
  • Strangplan: wie die Module auf dem Dach zu Strängen verschaltet sind; bei Anlagen ab drei Strängen verlangt
  • Herstellerinformationen und Datenblätter: Module, Wechselrichter, allenfalls Batteriespeicher und weitere wichtige Komponenten sowie das Montagesystem
  • Betriebs- und Wartungsangaben: Bedienungsanleitungen, Vorgehen bei Störungen und zur Notabschaltung, Garantien für Module und Wechselrichter
  • Prüfprotokolle: Mess- und Prüfprotokoll Photovoltaik der Erstprüfung

Zusätzlich brauchen wir:

  • Angaben zur Messstelle beziehungsweise die Zählernummer
  • den Sicherheitsnachweis des Installateurs, wenn die Abnahmekontrolle im selben Termin stattfindet
  • Zugang zu Wechselrichter, Generatoranschlusskasten, Verteilung und Zähler

Senden Sie uns die Unterlagen vor dem Termin. Fehlt etwas, fordern Sie es am besten direkt beim Installationsbetrieb an.

Abnahmekontrolle und Beglaubigung in einem Termin

Die Beglaubigung ersetzt die Abnahmekontrolle nicht. Jede PV-Anlage mit Netzanschluss braucht innert sechs Monaten nach der Übernahme eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan. Weil die Frist für die Beglaubigung kürzer ist, planen wir beides möglichst im selben Termin. Die Beglaubigung kostet bei uns pauschal CHF 150.–, mit Batteriespeicher zusätzlich CHF 102.–, exkl. MWST.

Fazit

Die Pronovo-Beglaubigung bestätigt die Daten Ihrer PV-Anlage für das Herkunftsnachweissystem. Für Anlagen unter 100 kW übernehmen wir sie als unabhängiges Kontrollorgan, zusammen mit der Abnahme. Mehr zu PV-Abnahme und Pronovo-Beglaubigung auf unserer Leistungsseite.

PV-Abnahme und Beglaubigung · PV-Anlage bis 30 kWp CHF 300.–

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Quellen