Elektrokontrolle bei Mieterwechsel oder Umbau – wann ist sie nötig?
Mieterwechsel oder Umbau: Wann eine Elektrokontrolle nötig ist und wann sie sich freiwillig lohnt.
Zieht eine Mietpartei aus oder wird eine Wohnung umgebaut, fragen sich viele Verwaltungen und Eigentümer: Braucht es jetzt eine Elektrokontrolle? Die Antwort hängt vom Anlass ab. Beim Mieterwechsel schreibt die Verordnung keine Kontrolle vor, beim Umbau schon, allerdings in anderer Form als viele denken.
Mieterwechsel: keine Pflicht, aber oft sinnvoll
Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verlangt eine Kontrolle nach Ablauf der Kontrollperiode und bei einem Eigentümerwechsel, wenn die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt. Ein Mieterwechsel ist kein solcher Anlass.
Trotzdem kann eine freiwillige Kontrolle bei leerer Wohnung sinnvoll sein:
- Die Mietpartei hat selbst etwas verändert: zusätzliche Leuchten, Steckdosen oder Leitungen, die ohne Fachperson erstellt wurden. Welche Arbeiten Laien ausführen dürfen, lesen Sie unter Fehler bei Eigeninstallationen.
- Es gibt Hinweise auf Mängel: häufig auslösende Sicherungen, warme Steckdosen oder beschädigtes Material.
- Die Kontrollperiode läuft bald ab: In einer leeren Wohnung ist die Kontrolle einfacher zu organisieren als im bewohnten Zustand.
- Ein Wohnungsumbau steht an: Dann lohnt es sich, den Zustand der bestehenden Installation zu kennen.
Übrigens: Wer eine Installation nutzt, die einem Dritten gehört, muss festgestellte Mängel dem Eigentümer melden. Mieterinnen und Mieter müssen festgestellte Mängel an der Elektroinstallation also der Vermieterschaft oder Verwaltung mitteilen.
Umbau: Schlusskontrolle durch den Installateur
Wird die elektrische Installation bei einem Umbau erweitert oder geändert, dürfen das nur Betriebe mit Installationsbewilligung ausführen. Der Elektroinstallateur prüft seine Arbeit vor der Inbetriebnahme, führt vor der Übergabe eine Schlusskontrolle durch und hält das Ergebnis im Sicherheitsnachweis fest. Diesen übergibt er dem Eigentümer, der ihn dem Netzbetreiber zustellt.
Bei Wohnbauten mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren genügt dieser Sicherheitsnachweis des Installateurs. Bewahren Sie ihn gut auf, er gehört zu den Unterlagen der Installation.
Umbau mit Kontrollperiode unter 20 Jahren: Abnahmekontrolle
Gilt für die umgebauten Räume eine Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren, etwa bei Büros, Läden, Restaurants oder Werkstätten, braucht es zusätzlich innert sechs Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan. Das betrifft auch Gewerberäume im Erdgeschoss eines Wohnhauses. Mehr dazu unter Abnahmekontrolle.
Nutzungsänderung beachten
Wird aus einer Wohnung ein Büro, eine Praxis oder ein Café, kann für diese Räume eine andere Kontrollperiode gelten. Klären Sie das vor dem Umbau. Welche Perioden es gibt, lesen Sie unter Kontrollperioden im Überblick.
Fazit
Ein Mieterwechsel allein löst grundsätzlich keine neue periodische Elektrokontrolle aus. Sie kann aber sinnvoll sein, vor allem bei Eigeninstallationen der Mietpartei oder wenn die Kontrollperiode bald abläuft. Nach einem Umbau stellt der Installateur den Sicherheitsnachweis aus, bei Gewerberäumen braucht es zusätzlich eine Abnahmekontrolle. Wir übernehmen Elektrokontrollen für Liegenschaftsverwaltungen, auch bei Mieterwechsel und Umbau.
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