
Periodische Elektrokontrolle
Regelmäßige Kontrollen elektrischer Installationen sind essenziell,
um die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu gewährleisten.
Sie helfen, Mängel frühzeitig zu erkennen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Der Eigentümer trägt die Verantwortung, den Sicherheitsnachweis fristgerecht einzureichen.
Warum sind Kontrollen wichtig?
Elektrische Installationen können durch Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder fehlerhafte Arbeiten gefährlich werden. Um Sicherheit zu gewährleisten, schreibt die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) regelmäßige Kontrollen vor. Diese dienen dazu, Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Sind keine Mängel vorhanden, wird ein Sicherheitsnachweis ausgestellt.
Aufforderung zur Kontrolle
Mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode fordert der Netzbetreiber oder das ESTI den Eigentümer schriftlich auf, einen Sicherheitsnachweis einzureichen. Kontrollperioden sind je nach Art der Installation auf 1, 5, 10 oder 20 Jahre festgelegt. Zusätzlich müssen Installationen mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren bei einer Handänderung kontrolliert werden, wenn die letzte Prüfung länger als fünf Jahre zurückliegt.
Fristen und Verantwortung
Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, den Sicherheitsnachweis rechtzeitig einzureichen. Bei Bedarf kann die Frist um bis zu ein Jahr verlängert werden. Wird der Nachweis trotz Mahnungen nicht eingereicht, übergibt der Netzbetreiber die Durchsetzung der Kontrolle an das ESTI.
Beauftragung eines Kontrollorgans
Der Eigentümer sollte frühzeitig ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen. Eine Liste zugelassener Fachleute ist online unter www.esti.admin.ch verfügbar. Wichtig: Der Eigentümer bleibt allein für die fristgerechte Einreichung des Sicherheitsnachweises verantwortlich.
Besonderheiten bei Umbauten
Plant der Eigentümer einen Umbau oder eine Gesamterneuerung der Installation, kann das ESTI eine Fristverlängerung gewähren. Voraussetzung ist eine glaubhafte Belegung der geplanten Arbeiten, beispielsweise durch eine Baubewilligung. Gefährliche Mängel müssen jedoch sofort behoben werden.
Unabhängigkeit der Kontrolle
Um die Neutralität zu gewährleisten, darf die Kontrolle nicht von Personen oder Betrieben durchgeführt werden, die an der Planung, Installation, Änderung oder Reparatur der Anlage beteiligt waren. Ebenso darf das Kontrollorgan keine festgestellten Mängel selbst beheben.
Sicherheitsnachweis
Nach einer mängelfreien Kontrolle stellt das Kontrollorgan den Sicherheitsnachweis aus. Dieser wird dem Eigentümer übergeben, der ihn an die Netzbetreiberin weiterleitet. Die Verantwortung für den fristgerechten Nachweis liegt allein beim Eigentümer.
Mit periodischen Kontrollen wird die Sicherheit elektrischer Installationen gewährleistet und mögliche Gefahren frühzeitig beseitigt.