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Elektrokontrolle auf Booten in Luzern – was Bootseigner wissen müssen

Autorenbild: Timur Ilkhan
Timur Ilkhan
vor 3 Tagen
4 Min. Lesezeit

Ein Boot ist elektrisch anspruchsvoller, als es auf den ersten Blick wirkt.

Neben dem klassischen 12- oder 24-Volt-Bordnetz verfügen viele Boote über einen

230-V-Landanschluss, ein Ladegerät, Steckdosen, Wechselrichter oder einen Generator. Sobald solche Anlagen vorhanden sind, gelten besondere Anforderungen an die elektrische Sicherheit.


Im Kanton Luzern spielt die Elektrokontrolle insbesondere bei der periodischen Schiffsprüfung eine Rolle. Das Strassenverkehrsamt Luzern verlangt bei elektrischen Anlagen über 24 Volt einen Elektroprüfbericht nach NIV. Die letzte Prüfung darf grundsätzlich nicht mehr als zehn Jahre zurückliegen; bei einer Handänderung nicht mehr als fünf Jahre. Strassenverkehrsamt Kanton Luzern


Welche Boote müssen elektrisch geprüft werden?

Für Bootseigner in Luzern ist die wichtigste praktische Grenze zunächst einfach:

Hat das Boot eine elektrische Anlage über 24 Volt, verlangt das Strassenverkehrsamt Luzern einen entsprechenden Elektroprüfbericht.

Das betrifft beispielsweise viele Motorboote, Segelboote und Yachten mit einem 230-V-Landanschluss oder einer fest installierten 230-V-Anlage.

Ein reines 12-V-Bordnetz für Beleuchtung, Bilgepumpe und ähnliche Verbraucher ist daher nicht dasselbe wie eine Anlage mit 230-V-Steckdosen und Landstromanschluss.

Die ESTI-Weisung 607 unterscheidet zudem verschiedene Schiffskategorien und beschreibt die Anforderungen an Erstellung, Änderung, Instandhaltung und Kontrolle der elektrischen Installationen auf Schiffen. Für die entsprechenden periodischen Kontrollen sieht sie grundsätzlich eine Kontrollperiode von höchstens zehn Jahren vor.


Warum braucht es überhaupt eine Elektrokontrolle auf einem Boot?

Auf einem Schiff treffen Elektrizität, Wasser, Feuchtigkeit und teilweise grosse metallische Bauteile auf engem Raum zusammen.

Dazu kommen Vibrationen, Korrosion und mechanische Belastungen. Leitungen und Verbindungen können sich über Jahre verändern oder beschädigt werden.

Besonders relevant ist der Landanschluss. Sobald das Boot im Hafen mit dem 230-V-Netz verbunden wird, besteht eine elektrische Verbindung zwischen Hafeninstallation und dem Bordnetz.

Fehlerhafte Schutzleiter, beschädigte Leitungen, ungeeignete Steckverbindungen oder ein nicht korrekt funktionierender RCD (Fehlerstromschutzschalter) können dadurch zu einer Gefahr für Personen und Sachen werden.

Genau deshalb verlangt die ESTI-Weisung 607, dass elektrische Installationen auf Schiffen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, instand gehalten und kontrolliert werden. Verantwortlich dafür, dass die Anlage dauerhaft sicher bleibt und die erforderlichen Nachweise vorhanden sind, ist grundsätzlich der Eigentümer beziehungsweise dessen Vertreter.


Welche Vorschriften gelten?

Die zentrale technische Grundlage ist die ESTI-Weisung Nr. 607 „Elektrische Installationen auf Schiffen und Landanschluss“.

Sie konkretisiert unter anderem Anforderungen aus der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) für elektrische Installationen auf Schiffen.

Darin werden beispielsweise die Pflichten des Eigentümers, die notwendigen Kontrollen, die erforderlichen Unterlagen sowie die Berechtigung für Installationsarbeiten geregelt.


Die ESTI-Weisung verlangt auch, dass für die elektrische Anlage geeignete technische Unterlagen vorhanden und während der Lebensdauer der Installation aufbewahrt werden. Änderungen an der Anlage müssen entsprechend dokumentiert werden.

Für Bootseigner in Luzern kommt die Vorgabe des Strassenverkehrsamts des Kantons Luzern hinzu. Dieses weist in seiner offiziellen Checkliste für die Schiffsprüfung ausdrücklich darauf hin, dass bei elektrischen Anlagen über 24 V ein Elektroprüfbericht nach NIV vorzuweisen ist.


Wie läuft das in Luzern in der Praxis ab?

Schiffe werden vom Strassenverkehrsamt regelmässig auf ihre Betriebssicherheit geprüft. Motorisierte Schiffe werden grundsätzlich alle drei Jahre, Schiffe ohne Motor alle sechs Jahre und Mietschiffe alle zwei Jahre geprüft.


Diese Fristen dürfen jedoch nicht mit der Frist des Elektroprüfberichts verwechselt werden. Bei einer elektrischen Anlage über 24 V muss der entsprechende Prüfbericht vorhanden sein. Dieser darf bei der regulären Prüfung grundsätzlich nicht älter als zehn Jahre sein. Bei einer Handänderung gilt im Kanton Luzern die strengere Grenze von fünf Jahren.


Für den Bootseigner bedeutet das: Vor der Schiffsprüfung lohnt es sich, das Datum des letzten Elektroprüfberichts zu kontrollieren. Ist kein gültiger Bericht vorhanden, sollte die Elektrokontrolle rechtzeitig vor dem Termin beim Strassenverkehrsamt durchgeführt werden.


Was wird bei einer Elektrokontrolle auf dem Boot geprüft?

Der genaue Umfang hängt vom Aufbau der Anlage ab. Bei einer typischen 230-V-Bootsanlage werden insbesondere folgende Punkte beurteilt:

  • Landanschluss: Zustand und korrekte Ausführung der Einspeisung vom Hafen zum Boot

  • Schutzleiter: Prüfung, ob berührbare leitfähige Teile korrekt geschützt und die Verbindungen elektrisch einwandfrei sind

  • RCD / Fehlerstromschutzschalter: Prüfung der Funktion und Abschaltwerte

  • Isolationswiderstand: Messung, ob Leitungen und Betriebsmittel ausreichend elektrisch isoliert sind

  • Steckdosen und Stromkreise: Kontrolle von Anschluss, Polarität und Schutzmassnahmen

  • Sicherungen und Leitungsschutz: Kontrolle, ob Leitungen und Verbraucher richtig abgesichert sind

  • Verteilungen und Leitungen: Sichtprüfung auf Beschädigungen, ungeeignete Installationen, Korrosion oder lose Verbindungen

  • Ladegeräte, Wechselrichter und Generatoren: Prüfung der Einbindung in die elektrische Anlage und der jeweiligen Schutzmassnahmen

  • Umschaltungen zwischen verschiedenen Stromquellen: beispielsweise zwischen Landstrom, Wechselrichter und Generator


Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?

Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, werden diese dokumentiert.

Der Eigentümer erhält damit eine klare Grundlage dafür, welche Punkte korrigiert werden müssen.


Das können beispielsweise eine beschädigte Leitung, eine mangelhafte Schutzleiterverbindung, ein nicht korrekt funktionierender RCD oder eine unsachgemäss ausgeführte Erweiterung der Anlage sein.

Die notwendigen Installationsarbeiten müssen anschliessend durch entsprechend berechtigte Fachpersonen ausgeführt werden. Die ESTI-Weisung 607 verlangt für das Erstellen, Ändern oder Instandstellen solcher elektrischen Installationen eine entsprechende Installationsbewilligung des ESTI.

Nach erfolgreicher Mängelbehebung kann die elektrische Anlage entsprechend dokumentiert werden.


Leitfaden für Bootseigner vor der Schiffsprüfung

Wenn bei Ihrem Boot eine 230-V-Anlage oder eine andere elektrische Installation über 24 V vorhanden ist, prüfen Sie frühzeitig, ob ein Elektroprüfbericht vorhanden und noch gültig ist.

Bei einem normalen Prüfungstermin sollte dieser nicht älter als zehn Jahre sein.

Bei einem Eigentümer- beziehungsweise Halterwechsel sollte insbesondere die Fünfjahresfrist berücksichtigt werden. Strassenverkehrsamt Kanton Luzern

Halten Sie ausserdem vorhandene Unterlagen zur elektrischen Anlage bereit.

Dazu können Installationsschemas, frühere Prüfberichte und Dokumentationen über nachträglich eingebaute Ladegeräte, Wechselrichter oder andere Komponenten gehören.

So können offene Punkte bereits vor dem Termin beim Strassenverkehrsamt geklärt werden.


Elektrokontrolle für Boote in Luzern mit TI Energie

Die TI Energie GmbH aus Luzern führt unabhängige Elektrokontrollen durch und unterstützt Bootseigner bei der Überprüfung ihrer elektrischen Anlagen.

Wenn Sie eine Einladung zur Schiffsprüfung erhalten haben, Ihr bestehender Elektroprüfbericht abgelaufen ist oder Sie nicht sicher sind, ob Ihr Boot eine Kontrolle benötigt, können wir die vorhandene Anlage prüfen und die erforderlichen Messungen durchführen.

Gerade bei älteren Booten oder nach Umbauten an Landanschluss, Ladegerät, Wechselrichter oder 230-V-Verteilung empfiehlt es sich, die elektrische Anlage frühzeitig überprüfen zu lassen.

Benötigen Sie einen Elektroprüfbericht für Ihr Boot in Luzern?

Kontaktieren Sie uns!

 
 
 

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